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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Untersagung der geplanten ProSiebenSat.1-Übernahme durch Axel Springer rechtswidrig

PRESSEMITTEILUNG
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Urteil vom 15. Februar 2012 die Entscheidung der Bayerischen Landeszentrale für Neue Medien (BLM) vom 15. Mai 2006 für rechtswidrig erklärt, mit der diese den Antrag von Axel Springer auf Erteilung einer medienrechtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Erwerb der Anteile an der ProSiebenSat.1 Media AG im Jahre 2005/06 abgewiesen hatte.

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Die BLM war bei ihrer Entscheidung rechtlich an eine Vorentscheidung der KEK (Kommission für die Ermittlung der Konzentration im Medienbereich) gebunden. Die KEK war zu der Einschätzung gelangt, dass Axel Springer durch die Übernahme von ProSiebenSat.1 "vorherrschende Meinungsmacht" im Sinne des Rundfunkstaatsvertrags erlangen würde, weshalb die BLM die Erteilung der beantragten Unbedenklichkeitsbescheinigung abgelehnt hatte. Der BayVGH ist nun zu dem Ergebnis gelangt, dass diese Ablehnung rechtswidrig war. Die zugrundeliegende Entscheidung der KEK, dass mit der damals geplanten Übernahme von ProSiebenSat.1 durch Axel Springer vorherrschende Meinungsmacht begründet würde, sei mit dem Rundfunkstaatsvertrag unvereinbar.

Die Axel Springer AG sieht sich durch das Urteil des Bayerische Verwaltungsgerichtshof in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. Sie hatte gegen die BLM/KEK-Entscheidung eine sogenannte Fortsetzungsfeststellungsklage erhoben, um nach Erledigung des seinerzeit geplanten Übernahmevorhabens Rechtsklarheit zu erlangen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen.

Veröffentlicht von Stephan Fischer am 15.02.2012
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