Änderungen der analogen Senderbelegung im Kabelnetz: Analoge Abschaltung eines öffentlich-rechtlichen Dritten Programms je Bundesland und privater TV-Sender
Kabel Deutschland muss entsprechend der Sicherheitsfunk-Schutzverordnung (SchuTSEV) die analoge Nutzung der Kabelkanäle S04/05 beenden. Diese Maßnahme hat Änderungen im analogen Programmangebot zur Folge: In Abstimmung mit den Rundfunkanstalten der ARD wird in jedem Bundesland die analoge Verbreitung eines öffentlich-rechtlichen Dritten Programms eingestellt. Zusätzlich werden private TV-Programme verlegt, in Kanalteilung ausgestrahlt oder analog abgeschaltet. Die Umsetzung der SchuTSEV erfolgt schrittweise in der Zeit vom 2. August bis spätestens 20. November 2010.
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Alle Kabelnetzbetreiber müssen analoge Belegung der Kanäle S04 und S05 beenden
Aufgrund zwingender gesetzlicher Vorgaben müssen alle Kabelnetzbetreiber die analoge Nutzung der Kanäle S04 und S05 im Laufe dieses Jahres bundesweit beenden. Die Sicherheitsfunk-Schutzverordnung regelt den Schutz von Sende- und Empfangsfunkanlagen, die in definierten Frequenzbereichen zu Sicherheitszwecken betrieben werden, wie z.B. Flugsicherungsfunk. Dies führt je nach Wohnort zu unterschiedlichen Kanalumbelegungen im analogen Fernsehangebot.
Alle betroffenen Programme weiterhin digital empfangbar
Alle Programme, so auch die Dritten Programme der ARD – sind weiterhin in digitaler Bild- und Tonqualität zu empfangen. Auf Grund gesetzlicher Vorgaben wird ARTE zudem zukünftig auch im analogen Kabelangebot rund um die Uhr ausgestrahlt (derzeit noch nicht in Niedersachsen).
Kabelkunden werden in der Regel etwa sieben Tage vor der Änderung über Laufschriften auf den betreffenden und reichweitenstärksten Kanälen informiert.
Informationen zur Umbelegung sowie die künftige analoge Kanalbelegung können Kunden für ihre Adresse unter dem eigens hierfür eingerichteten Link www.kabeldeutschland.de/kanalumbelegung rund eine Woche vor Beginn der technischen Realisierung im Internet abfragen. Auskünfte zu den Angeboten von Kabel Deutschland gibt auch das Service-Center unter der Rufnummer 01805 23 33 25 (14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz. Max. 42 Cent/Min. aus den dt. Mobilfunknetzen).
Im Falle einer Empfangsstörung wenden sich Kabelkunden bitte an den technischen Kundenservice unter der kostenlosen Rufnummer 0800/ 52 666 25
* kein Anspruch auf Vollständigkeit, Abweichungen in einzelnen Kabelnetzen möglich.
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Alle Kabelnetzbetreiber müssen analoge Belegung der Kanäle S04 und S05 beenden
Aufgrund zwingender gesetzlicher Vorgaben müssen alle Kabelnetzbetreiber die analoge Nutzung der Kanäle S04 und S05 im Laufe dieses Jahres bundesweit beenden. Die Sicherheitsfunk-Schutzverordnung regelt den Schutz von Sende- und Empfangsfunkanlagen, die in definierten Frequenzbereichen zu Sicherheitszwecken betrieben werden, wie z.B. Flugsicherungsfunk. Dies führt je nach Wohnort zu unterschiedlichen Kanalumbelegungen im analogen Fernsehangebot.
Alle betroffenen Programme weiterhin digital empfangbar
Alle Programme, so auch die Dritten Programme der ARD – sind weiterhin in digitaler Bild- und Tonqualität zu empfangen. Auf Grund gesetzlicher Vorgaben wird ARTE zudem zukünftig auch im analogen Kabelangebot rund um die Uhr ausgestrahlt (derzeit noch nicht in Niedersachsen).
Kabelkunden werden in der Regel etwa sieben Tage vor der Änderung über Laufschriften auf den betreffenden und reichweitenstärksten Kanälen informiert.
Informationen zur Umbelegung sowie die künftige analoge Kanalbelegung können Kunden für ihre Adresse unter dem eigens hierfür eingerichteten Link www.kabeldeutschland.de/kanalumbelegung rund eine Woche vor Beginn der technischen Realisierung im Internet abfragen. Auskünfte zu den Angeboten von Kabel Deutschland gibt auch das Service-Center unter der Rufnummer 01805 23 33 25 (14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz. Max. 42 Cent/Min. aus den dt. Mobilfunknetzen).
Im Falle einer Empfangsstörung wenden sich Kabelkunden bitte an den technischen Kundenservice unter der kostenlosen Rufnummer 0800/ 52 666 25
Überblick über die analoge Abschaltung der dritten Programme je Bundesland
* kein Anspruch auf Vollständigkeit, Abweichungen in einzelnen Kabelnetzen möglich.
| Geschrieben von: Stephan Fischer am 27.07.2010 |







